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Infos für Eltern & Lehrer
Infos für Eltern
Bei illegalen Graffiti liegt neben den strafrechtlichen Konsequenzen ein besonderes Problem in den hohen Schadensersatzansprüchen, die den Jugendlichen ihren Start ins Erwachsenenleben schwer machen.

Hier können Eltern und Lehrer gezielt durch Informationen, Gespräche und Aktionen zur Prävention beitragen. Denn frühzeitiges Handeln kann junge Menschen davor schützen, sich unwissend in existentielle Problemsituationen zu steuern.

  • Das Sprühen auf nicht genehmigte Flächen stellt in der Regel eine Sachbeschädigung im Sinne des §303 Strafgesetzbuch dar.

  • Das illegale Besprayen setzt oftmals das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne §123 Strafgesetzbuch vorliegt.

  • Der Sprayer haftet für die verursachten Schäden und kann sogar für die Anwaltskosten der Geschädigten herangezogen werden.


Ist Ihr Kind auch betroffen?
SpraydoseAchten Sie auf die folgenden Merkmale:
  • Illegale Sprayer sind in der Regel zwischen 13 und 23 Jahre alt.

  • Starkes Interesse an Graffitiliteratur (z.B. Zeitschriften).

  • In einem Sammelalbum (»Blackbook«) werden Bilder mit Graffitientwürfen und Fotos von Graffitibildern aufbewahr.

  • Schulhefte/Zeichenunterlagen sind mit grafisch verzierten Wortkürzeln oder Buchstaben übermalt.

  • Ein eigenes Wortkürzel (»tag«) wird benutzt, das auf persönliche Gegenstände oder Wände im Umfeld aufgemalt wird.

  • Sprühdosen werden beschafft und aufbewahrt.

  • Ein Industriemarker (EDDING-Stift) wird mitgeführt.

  • Nothämmer, Schleifsteine oder andere Gegenstände, die zum Kratzen von Wortkürzeln in Glasscheiben geeignet sind, werden mitgeführt.

  • Die Kleidung ist manchmal mit Farbe verschmiert oder riecht nach Farbe.

  • Gummihandschuhe (mit Farbanhaftungen) werden mitgeführt.

Wenn mehrere der oben angegebenen Merkmale auf Ihr Kind zutreffen, sprechen Sie mit Ihm, um Straftaten und hohe Schadensersatzforderungen zu verhindern.

Tipps für Eltern
  • Suchen Sie ein Gespräch mit Ihrem Kind, das von Vertrauen und Respekt geprägt ist.

  • Klären Sie Ihr Kind über die Folgen des illegalen Graffiti auf (Schadensersatzansprüche - Straftaten).

  • Schützen Sie Ihr Kind nicht vor unangenehmen Entdeckungen. Besprechen Sie Probleme mit Ihrem Kind.

  • Eltern sollten wissen, wo Ihre Kinder übernachten. Die Jugendlichen nutzen häufig die Nachtzeiten für ihre illegalen Sprayaktionen.

  • Illegale Graffiti sind teuerWenn Sie Ihr Kind beim illegalen Sprayen erwischt haben, setzen Sie sich mit den Geschädigten zusammen und prüfen Sie die Möglichkeit einer Schadensregulierung. So kann eine strafrechtliche Verfolgung verhindert werden. Ein Gespräch zur richtigen Zeit kann Folgekosten ersparen. Bei einem Gespräch sollte Ihr Kind anwesend sein und sich beim Geschädigten entschuldigen. Verhandeln Sie mit dem Geschädigten erforderlichenfalls eine Ratenzahlung.

  • Zeigen Sie Ihr Kind nicht bei der Polizei an, denn Sie verlieren sonst sein Vertrauen.

  • Viele Eltern übernehmen im Schadensfall die Kosten für ihre Kinder. In dem Falle sollten Sie mit ihrem Kind eine Abmachung über eine spürbare Beteiligung der Kosten (Taschengeld) oder einen Ausgleich in Form von Ersatzleistungen in Haus oder Garten treffen. Pädagogisch sinnvoll ist diese Abmachung nur bei einer konsequenten Einhaltung.

Der Täter-Opfer-Ausgleich
Täter-Opfer-AusgleichEine Schadensregulierung kann auch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stattfinden. Dabei können die Verursacher durch Eigenleistungen Schäden entfernen.

Vorteil ist, dass die Schäden beglichen sind. Bei Jugendlichen/Heranwachsenden kann es sogar zur Einstellung des Strafverfahren kommen.

Wichtig ist dabei:

  • dass der Sachverhalt klar ist, also um welche Graffiti bzw. welche Hauswand es geht;
  • dass der Jugendliche bereit ist, sich zu entschuldigen und sich bemüht, so gut es geht den Schaden in Ordnung zu bringen;
  • dass der Geschädigte mit dem Verfahren und mit der Entfernung des Graffiti einverstanden ist.

Wer kann Ihnen dabei helfen?

  • Via Dialog
    Kesselbrink 4
    33602 Bielefeld

  • TOA der Bewährungshelfer in Bielefeld
    Siekerwall 9
    33602 Bielefeld

Weitere Informationen zum TOA finden Sie auf der Homepage des
Servicebüro für den Täter-Opfer-Ausgleich.

Tipps für Lehrer
  • SchuleDas Einstiegsalter der Sprayer liegt bei etwa 13 bis 14 Jahren. Klären Sie Jugendliche über die Gefahren des illegalen Graffiti auf.

  • Wenn Sie Graffiti im Unterricht behandeln, sollten Sie auch über die Folgen des illegalen Graffiti informieren.

  • Sollten Ihnen in Schulbüchern oder Heften Graffiti-Schriftzüge auffallen, schauen Sie sich das schulische Umfeld an. Sie werden sicherlich diese Signaturen in der Schule oder der näheren Umgebung wiederfinden.

  • Sprechen Sie mit dem betreffenden Jugendlichen und zeigen Sie, dass Ihnen das Handeln aufgefallen ist. Setzen Sie die Eltern in Kenntnis. Vielleicht führen Sie ein Gespräch mit Eltern und dem Jugendlichen, zu dem Sie auch einen Vertreter des Jugendamtes hinzuziehen können. Entscheidend ist ein rasches Handeln. Die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei ist nicht immer erforderlich.

  • Setzen Sie angekündigte Konsequenzen gegenüber den betroffenen Jugendlichen durch. Lassen Sie beispielsweise den Jugendlichen seine Signaturen wieder entfernen.

  • Sprayer malen ihre Graffiti nur dort, wo sie lange sichtbar bleiben. Dort wo ein Graffiti nicht entfernt wird, folgen schnell weitere Bemalungen. Lassen Sie illegale Graffiti an der Schule durch Schülerinnen und Schüler umgehend entfernen. Übertragen Sie beispielsweise die Verantwortung für die Reinigung auf Projektgruppen ab der 8. Klasse. Durch die Übernahme der Verantwortung werden sich die Schüler mehr mit ihrer Schule identifizieren und eine Selbstkontrolle übernehmen.

Freizeitangebote
Freizeitangebote

Eine sinnvolle Freizeit- gestaltung unterstützt Jugendliche bei ihrer Persönlichkeits- entwicklung.

  • Erleben von Grenzerfahrungen durch Sport

  • Entwicklung der Beziehungs- und Teamfähigkeit

  • Entwicklung von Verantwortung und Rücksicht- nahme

  • Entwicklung von Aktivität, Kreativität und Phantasie

  • Sportjugend Bielefeld

  • weitere Angebote
Schule
Das von Pädagogen und den Polizeien entwickelte Programm "Abseits?!" setzt sich mit Graffiti und Formen der Gewalt auseinander.

Das Medienpaket wurde für den Einsatz in Schulen entwickelt und besteht aus themen- bezogenen Film- sequenzen, einem Begleitheft und Informationsblättern in verschiedenen Sprachen.

Lehrer erhalten weitere Informationen im Internet oder bei

Peter Feige
Polizeikommissariat Vorbeugung
Tel.: 0521/545-3554

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