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Infos für Geschädigte
Infos für Geschädigte
Für viele Menschen sind Graffiti im Stadt- und Ortsbild ein Ärgernis. Das gilt um so mehr, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (TAGs) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder auf dem Garagentor prangen.
  • Was können Sie nun am besten tun?
  • Wer kommt für die Reinigungskosten auf?
  • Wie können Sie sich schützen?
  • Was leistet stadtklar für Sie?

Richtiges Verhalten bei Feststellung illegaler Graffiti

Wählen Sie 110Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.

  • Alarmieren Sie unverzüglich die Polizei (110), wenn Sie einen Sprayer in Aktion sehen!

  • Erstatten Sie als Geschädigte(r) immer eine Strafanzeige und stellen sie Strafantrag!

  • Hinterfragen Sie zusätzlich regelmäßig den Stand des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft auch dann, wenn das Verfahren bereits eingestellt wurde (denn Täter werden oftmals erst später ermittelt)!

  • Beantragen Sie bereits bei der Anzeigenerstattung eine Mitteilung zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens gem. § 406 d StPO! Nur so erfahren Sie auch nach Einstellung des Verfahrens, wenn ein Täter ermittelt wird.

  • Erwirken Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Bielefeld (Tel. 0521 / 549-0) einen vollstreckbaren Titel, aus dem bis zu 30 Jahre vollstreckt werden kann!

  • Für Nachfragen und Übersendung digitaler Fotos steht Ihnen die Mailadresse Graffiti.Bielefeld@polizei.nrw.de zur Verfügung!

    Wenden Sie sich für die Anzeigenerstattung an das
    Kriminalkommissariat Süd
    Stadtring 80
    33647 Bielefeld
    Tel.: 0521/545 - 0

  • Bei Nachfragen steht Ihnen auch das Kriminalkommissariat Vorbeugung (Tel. 0521 / 545-3554) zur Verfügung.

  • Die Graffiti sollten so schnell wie möglich beseitigt werden. Das entmutigt auch Nachahmer! Beachten Sie die Hinweise des Umweltamtes zur Fassadenreinigung.

  • Rufen Sie im Schadensfall das stadtklar-Call-Center an unter der Telefon Hotline 0521/299 6 299.
    Wir sind erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr .
    Die Mitarbeiter des stadt
    klar- Mobils vereinbaren mit Ihnen einen Termin und suchen Sie so schnell wie möglich auf!

Merkblätter für Geschädigte von der Polizei Bielefeld
Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.

In den folgenden Merkblättern finden Sie alle wesentlichen Informationen für Geschädigte:

Wie können Sie sich schützen?
  • Fassadenbegrünung schützt vor Graffiti"Achte auf Deinen Nachbarn!"
    Denn aufmerksame Nachbarn und Licht in Verbindung mit Bewegungsmeldern schützen nicht nur vor Graffiti.

  • Farben-frohe oder unebene Flächen & Wände halten Sprayer ab.

  • Eine umgehende Beseitigung des Graffiti nimmt den Sprayern die angestrebte "Öffentlichkeit", die Anerkennung in der Szene und den Reiz.

  • Bepflanzte und begrünte Fassaden & Wände laden nicht zum Sprayen ein.

  • Das Beseitigen von Graffiti wird erleichtert durch vorher aufgebrachte Spezialbeschichtungen aus dem Fachhandel.

Wer gibt Auskunft?

Auskunft erhalten Sie hierSie können sich bei folgenden Dienststellen über die Verhinderung und Beseitigung von illegalen Graffiti informieren:

  • Kommissariat Vorbeugung
    Peter Feige
    Lerchenstraße 2
    33607 Bielefeld
    Tel.: 0521/545 - 3554

  • EHV Bielefeld
    Jörg Beyer
    Große-Kurfürsten-Str. 75
    33615 Bielefeld
    Tel.: 0521/965 10-12

Der Täter-Opfer-Ausgleich - Was ist das?
Täter-Opfer-AusgleichEine Schadensregulierung kann allerdings auch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stattfinden.

Durch diese schnelle Schadensregulierung entfallen für Sie - bei einer erfolgreichen Umsetzung - gerichtliche Prozesse zur Schadensregulierung.

Wichtig ist dabei:

  • dass der Sachverhalt klar ist, also um welche Graffiti bzw. welche Hauswand es geht;

  • dass der Täter bereit ist, sich bei Ihnen zu entschuldigen und sich bemüht, so gut es geht den Schaden in Ordnung zu bringen;

  • dass Sie als Geschädigter mit dem Verfahren und mit der Entfernung des Graffiti einverstanden ist;

  • Diese Programme laufen in der Regel sehr erfolgreich und verhindern dabei auch, dass der Jugendliche erneut straffällig wird.

Wer ist ihr Ansprechpartner?

Informieren Sie sich bei einem der Servicebüros für den Täter-Opfer-Ausgleich in Bielefeld:

  • Via Dialog
    Kesselbrink 4
    33602 Bielefeld

  • TOA der Bewährungshelfer in Bielefeld
    Siekerwall 9
    33602 Bielefeld

Weitere Informationen zum TOA finden Sie auf der Homepage des
Servicebüro für den Täter-Opfer-Ausgleich.

Unsere Hilfe
stadtklar e.V.

Wer kann die Hilfe des Vereins in Anspruch nehmen?

Jeder Haus- und Grund- stückseigentümer, wenn er nicht Mitglied des Vereins ist, gegen eine pauschale Kosten- erstattung ab 30 €.

Bei Mitgliedern ist die Beratung vor Ort kostenfrei - sprechen Sie uns an!

Analyse & Beratung

stadtklar e.V.

Was können wir für Sie tun?

Für Mitglieder kostenfreier Besuch, Analyse & Beratung durch das Service- personal des stadtklar-Mobils.

Farbtonbestimmung der verunreinigten Fläche und - auf Wunsch - Nennung eines qualifizierten Fachunter- nehmens des Maler- & Lackiererhandwerks oder eines spezialisierten Gebäudereinigungs- unternehmens.

Unterstützung bei der Erstattung einer Strafanzeige.

Faltblatt
stadtklar Faltblatt
Viele Informationen finden Sie auch in unserem Faltblatt.
Telefon-Hotline

0521/299 6 299

Montag - Donnerstag
8.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Wichtige Hinweise

Das Umweltamt der Stadt Bielefeld informiert in dieser Broschüre über die Fassadenreinigung.

Polizei - Beratung
Vorsicht! Wachsamer Nachbar

Kriminalprävention geht uns alle an!

Viele Tipps und Hinweise zur Kriminalprävention finden Sie beim bundesweiten Vorbeugungsprogramm der Polizei.

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