| Infos für Geschädigte |

Für viele Menschen sind Graffiti im Stadt- und Ortsbild ein Ärgernis. Das gilt um so mehr, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (TAGs) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder auf dem Garagentor prangen.
- Was können Sie nun am besten tun?
- Wer kommt für die Reinigungskosten auf?
- Wie können Sie sich schützen?
- Was leistet stadtklar für Sie?
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| Richtiges Verhalten bei Feststellung illegaler Graffiti |
Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.
- Alarmieren Sie unverzüglich die Polizei (110), wenn Sie einen Sprayer in Aktion sehen!
- Erstatten Sie als Geschädigte(r) immer eine Strafanzeige und stellen sie Strafantrag!
- Hinterfragen Sie zusätzlich regelmäßig den Stand des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft auch dann, wenn das Verfahren bereits eingestellt wurde (denn Täter werden oftmals erst später ermittelt)!
- Beantragen Sie bereits bei der Anzeigenerstattung eine Mitteilung zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens gem. § 406 d StPO! Nur so erfahren Sie auch nach Einstellung des Verfahrens, wenn ein Täter ermittelt wird.
- Erwirken Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Bielefeld (Tel. 0521 / 549-0) einen vollstreckbaren Titel, aus dem bis zu 30 Jahre vollstreckt werden kann!
- Für Nachfragen und Übersendung digitaler Fotos steht Ihnen die Mailadresse Graffiti.Bielefeld@polizei.nrw.de zur Verfügung!
Wenden Sie sich für die Anzeigenerstattung an das
Kriminalkommissariat Süd
Stadtring 80
33647 Bielefeld
Tel.: 0521/545 - 0
- Bei Nachfragen steht Ihnen auch das Kriminalkommissariat Vorbeugung (Tel. 0521 / 545-3554) zur Verfügung.
- Die Graffiti sollten so schnell wie möglich beseitigt werden. Das entmutigt auch Nachahmer! Beachten Sie die Hinweise des Umweltamtes zur Fassadenreinigung.
- Rufen Sie im Schadensfall das stadtklar-Call-Center an unter der Telefon Hotline 0521/299 6 299.
Wir sind erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr .
Die Mitarbeiter des stadtklar- Mobils vereinbaren mit Ihnen einen Termin und suchen Sie so schnell wie möglich auf!
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| Merkblätter für Geschädigte von der Polizei Bielefeld |
Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.
In den folgenden Merkblättern finden Sie alle wesentlichen Informationen für Geschädigte:
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| Wie können Sie sich schützen? |
"Achte auf Deinen Nachbarn!"
Denn aufmerksame Nachbarn und Licht in Verbindung mit Bewegungsmeldern schützen nicht nur vor Graffiti.
- Farben-frohe oder unebene Flächen & Wände halten Sprayer ab.
- Eine umgehende Beseitigung des Graffiti nimmt den Sprayern die angestrebte "Öffentlichkeit", die Anerkennung in der Szene und den Reiz.
- Bepflanzte und begrünte Fassaden & Wände laden nicht zum Sprayen ein.
- Das Beseitigen von Graffiti wird erleichtert durch vorher aufgebrachte Spezialbeschichtungen aus dem Fachhandel.
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| Wer gibt Auskunft? |
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Sie können sich bei folgenden Dienststellen über die Verhinderung und Beseitigung von illegalen Graffiti informieren:
- Kommissariat Vorbeugung
Peter Feige
Lerchenstraße 2
33607 Bielefeld
Tel.: 0521/545 - 3554
- EHV Bielefeld
Jörg Beyer
Große-Kurfürsten-Str. 75
33615 Bielefeld
Tel.: 0521/965 10-12
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| Der Täter-Opfer-Ausgleich - Was ist das? |
Eine Schadensregulierung kann allerdings auch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stattfinden.
Durch diese schnelle Schadensregulierung entfallen für Sie - bei einer erfolgreichen Umsetzung - gerichtliche Prozesse zur Schadensregulierung.
Wichtig ist dabei:
- dass der Sachverhalt klar ist, also um welche Graffiti bzw. welche Hauswand es geht;
- dass der Täter bereit ist, sich bei Ihnen zu entschuldigen und sich bemüht, so gut es geht den Schaden in Ordnung zu bringen;
- dass Sie als Geschädigter mit dem Verfahren und mit der Entfernung des Graffiti einverstanden ist;
- Diese Programme laufen in der Regel sehr erfolgreich und verhindern dabei auch, dass der Jugendliche erneut straffällig wird.
Wer ist ihr Ansprechpartner?
Informieren Sie sich bei einem der Servicebüros für den Täter-Opfer-Ausgleich in Bielefeld:
- Via Dialog
Kesselbrink 4
33602 Bielefeld
- TOA der Bewährungshelfer in Bielefeld
Siekerwall 9
33602 Bielefeld
Weitere Informationen zum TOA finden Sie auf der Homepage des
Servicebüro für den Täter-Opfer-Ausgleich.
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